Google WMT – Was tun bei manuellen Webspam-Maßnahmen?
Das Webmaster-Tool von Google ist eine Sammlung verschiedener Instrumente, die dazu dienen, die eigene Webseite im Hinblick auf die Auffindbarkeit und Darstellung in der Google Suchmaschine zu optimieren. Darüber hinaus zeigt das Webmaster-Tool an, wenn es seitens Google zu einer manuellen Maßnahme auf der eigenen Webpage gekommen ist. So kann unverzüglich festgestellt werden, ob Rankingverluste aufgrund einer Maßnahme seitens Google oder von einer schlechten SEO-Optimierung herrühren. Diese Meldungen im Webmaster-Tool zu finden unter den „Suchanfragen“. Das Drop-down-Menü öffnet sich auf einen Klick hin und ein Reiter „Manuelle Maßnahmen“ wird sichtbar. Dadurch werden nun konkrete Hinweise gegeben und der Wiederaufnahme-Antrag kann so beschleunigt werden.
Hinweise auf manuelle Maßnahmen
Ergänzend zum Hinweis versendet Google eine entsprechende E-Mail. Da Laien oft nicht der Unterschied zwischen algorithmischen Maßnahmen und manuellen Maßnahmen bekannt ist, wird der E-Mail in einigen Fällen keine besondere Bedeutung zugewendet. Doch im Gegensatz zu den manuellen Maßnahmen können algorithmischen Veränderungen ganz einfach behoben werden. Bei einer manuellen Maßnahme hingegen bedarf es auch immer einer Aufhebung der Maßnahme seitens Google. Der Abbau manueller Bestrafungen seitens Google ist langwierig und schwierig – ganz anders als das Problem-Beheben nach algorithmischen Maßnahmen.
Die Google Webmaster Tools weisen auf die manuellen Maßnahmen in zwei verschiedenen Schwierigkeitsstufen hin:
- Übereinstimmung auf der ganzen Webseite
- Teilübereinstimmung
Gemäß eigener Angaben sind weniger als zwei Prozent sämtlicher Domains so betroffen, dass sie seitens Google manuell aus dem Index entfernt werden. Je nachdem, was sich der Webseiten Betreiber zuschulden hat kommen lassen, werden hinter den beiden zuvor genannten Punkten die Verschuldung aufgeführt. Wer eine saubere Seite hat, bekommt dies alternativ angezeigt mit dem Satz: „Keine manuellen Spam-Maßnahmen gefunden.“
Wird nun die obige Meldung angezeigt, so steht fest, dass ein schlechtes Page-Ranking nicht auf eine manuelle Maßnahme zurückzuführen ist, sondern aufgrund eines der vielen Updates und Änderungen des Google-Suchalgorithmuses.
Kommt es hingegen zu teilweisen oder ganzen Übereinstimmungen, so gibt Google nun auch den genauen Grund für ihre Handlungsweise an. Die Gründe hierfür sind vielfältig:
- schlechter Content
- Keyword stuffing
- versteckte Texte
- unnatürliche Links zu der Webseite
- unnatürliche Links von der Webseite
- manipulative Links
- Linktausch
- Linkkauf
- Gehackte Website
- Reiner Spam
- Nutzergenerierter Spam
- Kostenlose Spam-Hosts
Maßnahmen bei Teilübereinstimmungen
Google zeigt bei teilweisen Übereinstimmungen die Seiten unter „Betroffene URLs“ an, bei denen es zu Handlungen und Maßnahmen kam. Hier wird ebenfalls aufgelistet, welche Gründe für die manuelle Handlung vorlagen.
Google hat die Anzahl der URLs pro Fehler auf 1.000 Meldungen begrenzt. Findet nun ein Nutzer Fehlerhinweise in einem dreistelligen höheren Zahlenbereich, so ist Vorsicht angesagt. Allerdings ist davon auszugehen, dass solche Zahlenbereiche nur von den ganz großen Webseitenbetreibern, wie beispielsweise Youtube, erreicht werden können.
In ihren Hinweisen verweist Google auf „Weitere Informationen“ und geht hier genau in die Definition der Maßnahme ein. Bei den Hinweisen zu unnatürlichen Links, Linkkauf und Linktausch, hilft ein Blick auf folgende Google Seite. Wichtig sind auch die Hinweise zum Abbau der manuellen Abstrafung.
Anscheinend scheint Google seine Maßnahmen selber noch einmal zu gewichten und den Linkkauf beispielsweise als schwerwiegenden Fehler einzustufen. Dann steht dort unter den unnatürlichen Links der Hinweis: „möglicherweise auf den Kauf von Links, die PageRank weitergeben“ was noch mit einem Ausrufezeichen untermauert wird. Daher ist davon auszugehen, dass es bei Maßnahmen mit Ausrufezeichen zu einem massiven Ranking-Verlust und einer hohen Abstrafung seitens Google kommt. Um die Maßnahmen erfolgreich abzubauen, ist es daher enorm wichtig zu erkennen, um welche manuelle Maßnahme es sich hierbei explizit handelt.
Wiederaufnahme-Antrag stellen
Im Gegensatz zu den algorithmischen Maßnahmen ist es nicht möglich mit einer reinen Beseitigung der bestraften Maßnahmen, wie beispielsweise Entfernung von überflüssigen Keywords oder Beseitigung der Spam-Links, sofort einen besseren Page-Rank zu erhalten. Stattdessen muss sich Google zunächst die Seite wieder ansehen und grünes Licht geben, damit die Sichtbarkeit wieder hergestellt wird.
Dies erfolgt ganz einfach über den Link „Überprüfung beantragen: Unter jeder Maßnahme stehen unter den „Weitere Informationen“ Hilfestellungen seitens Google und ein roter Button „Überprüfung beantragen“. Mit einem Klick öffnet sich hier ein Pop-up-Fenster, in dem angegeben werden kann, was gegen das Problem bisher unternommen wurde. Anschließend muss hier nur noch ein Häkchen gesetzt werden, mit dem bestätigt wird, dass die Webseite nun nicht mehr gegen die Webmaster-Richtlinien verstößt.
Damit überflüssige Wiederaufnahmeanträge vermindert werden, wird direkt auf das Feld „Manuelle Maßnahmen“ im Webmaster-Tool weitergeleitet. Sobald nun „manuelle Maßnahmen prüfen“ angeklickt wird, erscheint ein Hinweis mit den Maßnahmen – vermutlich um voreilige oder überflüssige Reconsideration Requests einzudämmen.
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