Newsletter: Kundenbindung richtig angehen

Der Newsletter ist ein gewährtes Instrument im Email-Marketing, mit dem KMU gezielt Ihre Kunden, Geschäftspartner und Freunde ansprechen können. Diese „Nachrichtenbriefe“ dienen dazu, regelmäßig in Kontakt mit den Abonnenten zu treten, die neuesten Entwicklungen und Produkte vorzustellen und gleichzeitig das Unternehmen wieder ins Gedächtnis des Empfängers zu rufen. Daneben trägt ein regelmäßiger Newsletter dazu bei, das Vertrauen der Kunden zu stärken, was sich wiederum positiv auf die Umsätze auswirken kann. Newsletter sind ein kostengünstiges Kommunikationsmittel, das in wenigen Schritten erstellt und versandt werden kann. Doch wie gestaltet man einen Newsletter ansprechend? Und was muss auf rechtlicher Ebene beachtet werden?

Das wichtigste Element eines guten Newsletters sind ansprechende, leserfreundliche Inhalte. Das beginnt bei Themenwahl und Layout und hört bei Ausdruck und Stil auf. Die Informationsvermittlung ist der primäre Zweck dieser Textgattung, deshalb sollte auf überflüssige Floskeln verzichtet und eine klare Gliederung der Inhalte angestrebt werden. Der Einstieg ist dabei möglichst direkt, um die Aufmerksamkeit des Lesers zu erhalten. Knackige Überschriften animieren dazu, in den Beitrag zu gehen – ebenso wie eine schlüssige Reihenfolge der Inhalte: Die spannendsten Infos stehen in einem guten Newsletter am Anfang. Darüber hinaus ist der Einsatz von Links empfehlenswert. Sie leiten den Leser auf ausführlichere Produktinformationen oder Leistungsportfolios weiter und sorgen dafür, dass der Traffic auf den Blogs und Websites des Unternehmens zusätzlichen Aufschwung erhält. So schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe und tut gleich etwas für die Suchmaschinenoptimierung.

Bevor KMU jedoch damit beginnen, Newsletter herauszuschicken, sollten sie sich über die rechtlichen Grundlagen informieren. Denn werden einige Spielregeln nicht beachtet, dann kann das unangenehme Konsequenzen haben. Das betrifft unter anderem den Umgang zwischen Sender und Empfänger. Newsletter sollten nicht wahllos an verfügbare Email-Adresse verschickt werden. Das so genannte Opt-In-Verfahren ist Voraussetzung für den Versand und umfasst die Zustimmung des Empfängers, den E-Mail-Newsletter zu erhalten. Immer häufiger findet sogar ein Double-Opt-In statt, bei dem der Abonnent nach der Newsletter-Bestellung seine Zustimmung noch einmal bestätigen muss. Damit sollen Abo-Bestellungen von Dritten vermieden werden und bedeutet eine zusätzliche Absicherung für den Absender.

Wer Bilder im Newsletter verwendet, benötigt das Nutzungsrecht. Dieses kann man sich beim Urheber einholen. Stammt das Bild aus einer kostenfreien Datenbank, dann muss überprüft werden, ob die gewerbliche Nutzung erlaubt ist. Denn viele Fotos und Grafiken sind nur für den nicht-kommerziellen Gebrauch freigegeben. Ein weiterer Punkt, der gern vergessen wird, ist die Impressumspflicht. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt nicht nur für Websites, sondern auch für Newsletter. Sinn des Impressums ist die Identifikation des Absenders und soll dem Abonnenten die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme geben. Deshalb gehört in jedes Impressum mindesten Name, Adresse und Email-Adresse des Senders.

Mit diesen Grundlagen sind KMU für die Erstellung eines ansprechenden Newsletters gewappnet. Natürlich gibt es noch zahlreiche Optionen für ein „Fein-Tuning“, um die Unternehmensnachrichten noch attraktiver zu gestalten. Wie so oft gilt auch beim Newsletter: Kreativität wird belohnt. KMU sollten also ihre Möglichkeiten ausloten, um sich durch Individualität von der Masse abzuheben.

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